ANHANG III RL 2009/54/EG

IN ARTIKEL 9 ABSATZ 2 VORGESEHENE ANGABEN UND KRITERIEN

Angaben Kriterien
Mit geringem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 500 mg/l
Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 50 mg/l
Mit hohem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt mehr als 1500 mg/l
Bicarbonathaltig Der Bicarbonat-Gehalt beträgt mehr als 600 mg/l
Sulfathaltig Der Sulfatgehalt beträgt mehr als 200 mg/l
Chloridhaltig Der Chloridgehalt beträgt mehr als 200 mg/l
Calciumhaltig Der Calciumgehalt beträgt mehr als 150 mg/l
Magnesiumhaltig Der Magnesiumgehalt beträgt mehr als 50 mg/l
Fluoridhaltig Der Fluorgehalt beträgt mehr als 1 mg/l
Eisenhaltig Der Gehalt an zweiwertigem Eisen beträgt mehr als 1 mg/l
Säuerling; Sauerbrunnen Der Gehalt an freiem Kohlendioxid beträgt mehr als 250 mg/l
Natriumhaltig Der Natriumgehalt beträgt mehr als 200 mg/l
Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung
Geeignet für natriumarme Ernährung Der Natriumgehalt beträgt weniger als 20 mg/l
Kann mild abführend wirken
Kann harntreibend wirken

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