ANHANG VIII RL 2009/57/EG

Bedingungen für die Erteilung der EG-Typgenehmigung

1.
Der Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung für einen Zugmaschinentyp in Bezug auf die Festigkeit der Umsturzschutzvorrichtung und ihrer Befestigung an der Zugmaschine wird vom Hersteller der Zugmaschine oder seines Beauftragten eingereicht.
2.
Dem betreffenden technischen Dienst ist zur Erteilung der Typgenehmigung ein repräsentativer Zugmaschinentyp mit einer Umsturzschutzvorrichtung und ihrer Befestigung vorzuführen, für die ordnungsgemäße Bauteil-Typgenehmigungen vorliegen.
3.
Der betreffende technische Dienst prüft, ob der Typ der Schutzvorrichtung, für die eine Bauteil-Typgenehmigung vorliegt, für den Zugmaschinentyp bestimmt ist, für den eine Typgenehmigung beantragt wird. Sie prüft insbesondere, ob die Befestigung der Schutzvorrichtung derjenigen entspricht, die bei der EG-Bauteil-Typgenehmigung geprüft wurde.
4.
Der Inhaber der EG-Typgenehmigung kann beantragen, dass diese für andere Schutzvorrichtungstypen erweitert wird.
5.
Die zuständigen Behörden gewähren diese Erweiterung unter folgenden Bedingungen:

5.1
für den neuen Typ einer Umsturzschutzvorrichtung und ihrer Befestigung an der Zugmaschine liegt eine EG-Bauteil-Typgenehmigung vor;
5.2
sie ist für den Zugmaschinentyp bestimmt, für den die Erweiterung der EG-Typgenehmigung beantragt wird;
5.3
die Befestigung der Schutzvorrichtung an der Zugmaschine entspricht derjenigen, die bei Erteilung der EG-Bauteil-Typgenehmigung geprüft wurde.

6.
Dem EG-Typgenehmigungsbogen wird bei jeder Erteilung oder Versagung einer Typgenehmigung oder ihrer Erweiterung ein Bogen entsprechend dem Muster des Anhangs IX beigefügt.
7.
Wird der Antrag auf Erteilung einer EG-Typgenehmigung für einen Zugmaschinentyp zur gleichen Zeit wie der Antrag auf Erteilung der EG-Bauteil-Typgenehmigung für einen bestimmten Typ einer Umsturzschutzvorrichtung für den Zugmaschinentyp eingereicht, für den eine EG-Typgenehmigung beantragt wird, so werden die Prüfungen nach den Nummern 2 und 3 nicht durchgeführt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.