ANHANG VIII RL 2009/57/EG
Bedingungen für die Erteilung der EG-Typgenehmigung
- 1.
- Der Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung für einen Zugmaschinentyp in Bezug auf die Festigkeit der Umsturzschutzvorrichtung und ihrer Befestigung an der Zugmaschine wird vom Hersteller der Zugmaschine oder seines Beauftragten eingereicht.
- 2.
- Dem betreffenden technischen Dienst ist zur Erteilung der Typgenehmigung ein repräsentativer Zugmaschinentyp mit einer Umsturzschutzvorrichtung und ihrer Befestigung vorzuführen, für die ordnungsgemäße Bauteil-Typgenehmigungen vorliegen.
- 3.
- Der betreffende technische Dienst prüft, ob der Typ der Schutzvorrichtung, für die eine Bauteil-Typgenehmigung vorliegt, für den Zugmaschinentyp bestimmt ist, für den eine Typgenehmigung beantragt wird. Sie prüft insbesondere, ob die Befestigung der Schutzvorrichtung derjenigen entspricht, die bei der EG-Bauteil-Typgenehmigung geprüft wurde.
- 4.
- Der Inhaber der EG-Typgenehmigung kann beantragen, dass diese für andere Schutzvorrichtungstypen erweitert wird.
- 5.
- Die zuständigen Behörden gewähren diese Erweiterung unter folgenden Bedingungen:
- 5.1
- für den neuen Typ einer Umsturzschutzvorrichtung und ihrer Befestigung an der Zugmaschine liegt eine EG-Bauteil-Typgenehmigung vor;
- 5.2
- sie ist für den Zugmaschinentyp bestimmt, für den die Erweiterung der EG-Typgenehmigung beantragt wird;
- 5.3
- die Befestigung der Schutzvorrichtung an der Zugmaschine entspricht derjenigen, die bei Erteilung der EG-Bauteil-Typgenehmigung geprüft wurde.
- 6.
- Dem EG-Typgenehmigungsbogen wird bei jeder Erteilung oder Versagung einer Typgenehmigung oder ihrer Erweiterung ein Bogen entsprechend dem Muster des Anhangs IX beigefügt.
- 7.
- Wird der Antrag auf Erteilung einer EG-Typgenehmigung für einen Zugmaschinentyp zur gleichen Zeit wie der Antrag auf Erteilung der EG-Bauteil-Typgenehmigung für einen bestimmten Typ einer Umsturzschutzvorrichtung für den Zugmaschinentyp eingereicht, für den eine EG-Typgenehmigung beantragt wird, so werden die Prüfungen nach den Nummern 2 und 3 nicht durchgeführt.
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