ANHANG RL 2009/5/EG
ANHANG III
Verstöße
Gemäß Artikel 9 Absatz 3 enthält die nachstehende Tabelle Leitlinien für ein gemeinsames Spektrum von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, welche gemäß ihrer Schwere in Kategorien aufgeteilt sind.Nr. | Rechtsgrundlage | Art des Verstoßes | Schwere des Verstoßes(*) | |||
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VSI | SI | MI | ||||
A | Fahrer | |||||
A1 | Artikel 5 Absatz 1 | Nichteinhaltung des Mindestalters der Schaffner | X | |||
B | Lenkzeiten | |||||
B1 | Artikel 6 Absatz 1 | Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std., sofern die Verlängerung auf 10 Std. nicht gestattet istv | 9 h<…<10 h | X | ||
B2 | 10 h<…<11 h | X | ||||
B3 | 11 h<… | X | ||||
B4 | Überschreitung der verlängerten täglichen Lenkzeit von 10 Std., sofern die Verlängerung gestattet ist | 10 h<…<11 h | X | |||
B5 | 11 h<…<12 h | X | ||||
B6 | 12 h<… | X | ||||
B7 | Artikel 6 Absatz 2 | Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit | 56 h<…<60 h | X | ||
B8 | 60 h<…<70 h | X | ||||
B9 | 70 h<… | X | ||||
B10 | Artikel 6 Absatz 3 | Überschreitung der summierten Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen | 90 h<…<100 h | X | ||
B11 | 100 h<…<112 h 30 | X | ||||
B12 | 112 h 30<… | X | ||||
C | Fahrtunterbrechungen | |||||
C1 | Artikel 7 | Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit | 4 h 30<…<5h | X | ||
C2 | 5 h<…<6h | X | ||||
C3 | 6 h<… | X | ||||
D | Ruhezeiten | |||||
D1 | Artikel 8 Absatz 2 | Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 11 Std., sofern keine reduzierte tägliche Ruhezeit gestattet ist | 10 h<…<11 h | X | ||
D2 | 8 h 30<…<10 h | X | ||||
D3 | …<8h 30 | X | ||||
D4 | Unzureichende reduzierte tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std., sofern die reduzierte Ruhezeit gestattet ist | 8 h<…<9h | X | |||
D5 | 7 h<…<8h | X | ||||
D6 | …<7h | X | ||||
D7 | Unzureichende aufgeteilte tägliche Ruhezeit von weniger als 3 Std. + 9 Std. | 3 h+(8 h<…<9h) | X | |||
D8 | 3 h+(7 h<…<8h) | X | ||||
D9 | 3 h+(…<7h) | X | ||||
D10 | Artikel 8 Absatz 5 | Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std. bei Mehrfahrerbetrieb | 8 h<…<9h | X | ||
D11 | 7 h<…<8h | X | ||||
D12 | …<7h | X | ||||
D13 | Artikel 8 Absatz 6 | Unzureichende reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 24 Std. | 22 h<…<24 h | X | ||
D14 | 20 h<…<22 h | X | ||||
D15 | …<20 h | X | ||||
D16 | Unzureichende wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Std., sofern keine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gestattet ist | 42 h<…<45 h | X | |||
D17 | 36 h<…<42 h | X | ||||
D18 | …<36 h | X | ||||
E | Art der Zahlung | |||||
E1 | Artikel 10 Absatz 1 | Verknüpfung von Lohn und zurückgelegter Strecke bzw. Menge der beförderten Güter | X |
Nr. | Rechtsgrundlage | Art des Verstoßes | Schwere des Verstoßes(**) | ||
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VSI | SI | MI | |||
F | Einbau eines Kontrollgeräts | ||||
F1 | Artikel 3 Absatz 1 | Fehlen oder Nichtbenutzung eines genehmigten Kontrollgeräts | X | ||
G | Benutzung von Kontrollgeräten, Fahrerkarten oder Schaublättern | ||||
G1 | Artikel 13 | Kontrollgerät funktioniert nicht ordnungsgemäß (z. B.: Das Kontrollgerät ist nicht ordnungsgemäß nachgeprüft, kalibriert und verplombt). | X | ||
G2 | Das Kontrollgerät wird nicht ordnungsgemäß benutzt (keine gültige Fahrerkarte, vorsätzlicher Missbrauch, …). | X | |||
G3 | Artikel 14 Absatz 1 | Es wird keine ausreichende Zahl von Schaublättern mitgeführt. | X | ||
G4 | Schaublatt-Muster nicht amtlich genehmigt. | X | |||
G5 | Es wird nicht genügend Papier für Ausdrucke mitgeführt. | X | |||
G6 | Artikel 14 Absatz 2 | Das Unternehmen bewahrt keine Schaublätter, Ausdrucke und heruntergeladenen Daten auf. | X | ||
G7 | Artikel 14 Absatz 4 | Der Fahrer besitzt mehr als eine gültige Fahrerkarte. | X | ||
G8 | Artikel 14 Absatz 4 | Benutzung einer anderen Fahrerkarte als der eigenen, gültigen Karte des Fahrers | X | ||
G9 | Artikel 14 Absatz 4 | Benutzung einer mangelhaft funktionierenden oder abgelaufenen Fahrerkarte | X | ||
G10 | Artikel 14 Absatz 5 | Aufgezeichnete und gespeicherte Daten sind nicht mindestens 365 Tage lang verfügbar. | X | ||
G11 | Artikel 15 Absatz 1 | Benutzung angeschmutzter oder beschädigter Schaublätter oder Fahrerkarten, Daten lesbar | X | ||
G12 | Benutzung angeschmutzter oder beschädigter Schaublätter oder Fahrerkarten, Daten nicht lesbar | X | |||
G13 | Nichtbeantragung der Ersetzung der Fahrerkarte binnen sieben Kalendertagen bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl | X | |||
G14 | Artikel 15 Absatz 2 | Unzulässige Benutzung der Schaublätter/Fahrerkarten | X | ||
G15 | Unerlaubte Entnahme von Schaublättern oder der Fahrerkarte, die sich auf die Aufzeichnung der einschlägigen Daten auswirkt | X | |||
G16 | Unerlaubte Entnahme von Schaublättern oder der Fahrerkarte, die sich nicht auf die Aufzeichnung der einschlägigen Daten auswirkt | X | |||
G17 | Schaublatt oder Fahrerkarte wurde über den Zeitraum, für den es/sie bestimmt ist, hinaus verwendet, aber kein Datenverlust. | X | |||
G18 | Schaublatt oder Fahrerkarte wurde über den Zeitraum, für den es/sie bestimmt ist, hinaus verwendet, mit Datenverlust. | X | |||
G19 | Keine Eingabe von Hand, wenn dies vorgeschrieben ist | X | |||
G20 | Verwendung eines falschen Schaublatts oder Fahrerkarte nicht im richtigen Schlitz eingeschoben (Mehrfahrerbetrieb) | X | |||
G21 | Artikel 15 Absatz 3 | Die auf dem Schaublatt aufgezeichnete Zeit stimmt nicht mit der gesetzlichen Zeit des Landes überein, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. | X | ||
G22 | Unzulässige Betätigung der Schaltvorrichtung | X | |||
H | Eintragen von Angaben | ||||
H1 | Artikel 15 Absatz 5 | Familienname fehlt auf dem Schaublatt. | X | ||
H2 | Vorname fehlt auf dem Schaublatt. | X | |||
H3 | Zeitpunkt von Beginn oder Ende der Benutzung des Schaublatts fehlt. | X | |||
H4 | Ort von Beginn oder Ende der Benutzung des Schaublatts fehlt. | X | |||
H5 | Kennzeichnnummer fehlt auf dem Schaublatt. | X | |||
H6 | Stand des Kilometerzählers (vor der ersten Fahrt) fehlt auf dem Schaublatt. | X | |||
H7 | Stand des Kilometerzählers (am Ende der letzten Fahrt) fehlt auf dem Schaublatt. | X | |||
H8 | Zeitpunkt des Fahrzeugwechsels fehlt auf dem Schaublatt. | X | |||
H9 | Artikel 15 Absatz 5a | Symbol des Landes ist nicht in das Kontrollgerät eingegeben. | X | ||
I | Vorlegen von Angaben | ||||
I1 | Artikel 15 Absatz 7 | Verweigerung der Kontrolle | X | ||
I2 | Artikel 15 Absatz 7 | Schaublätter des laufenden Tages können nicht vorgelegt werden. | X | ||
I3 | Schaublätter der 28 vorausgehenden Tage können nicht vorgelegt werden. | X | |||
I4 | Die Aufzeichnungen der Fahrerkarte (falls der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist) können nicht vorgelegt werden. | X | |||
I5 | Die während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke können nicht vorgelegt werden. | X | |||
I6 | Die Fahrerkarte kann nicht vorgelegt werden. | X | |||
I7 | Die während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage erstellten Ausdrucke können nicht vorgelegt werden. | X | |||
J | Betrug | ||||
J1 | Artikel 15 Absatz 8 | Aufzeichnungen auf dem Schaublatt, der Speicherinhalt des Kontrollgeräts oder der Fahrerkarte bzw. die Ausdrucke des Kontrollgeräts wurden verfälscht, unterdrückt oder vernichtet. | X | ||
J2 | Manipulation des Kontrollgeräts, des Schaublatts oder der Fahrerkarte, durch die die Aufzeichnungen und/oder die ausgedruckten Angaben verfälscht werden können | X | |||
J3 | Einrichtung im Fahrzeug vorhanden (Schalter/Draht), die zur Verfälschung von Daten und/oder ausgedruckten Angaben verwendet werden kann | X | |||
K | Betriebsstörung | ||||
K1 | Artikel 16 Absatz 1 | Reparatur nicht von einem zugelassenen Installateur oder einer zugelassenen Werkstatt durchgeführt | X | ||
K2 | Nicht unterwegs repariert | X | |||
L | Handschriftliche Vermerke auf Ausdrucken | ||||
L1 | Artikel 16 Absatz 2 | Der Fahrer hat nicht alle vom Kontrollgerät aufgrund einer Betriebsstörung oder Fehlfunktion nicht mehr einwandfrei aufgezeichneten Angaben vermerkt. | X | ||
L2 | Nummer und/oder Name seiner Fahrerkarte und/oder seines Führerscheins sind nicht auf dem beizufügenden Blatt vermerkt. | X | |||
L3 | Unterschrift auf dem beizufügenden Blatt fehlt. | X | |||
L4 | Artikel 16 Absatz 3 | Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte wurde bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sich der Verlust oder Diebstahl ereignet hat, nicht ordnungsgemäß gemeldet. | X |
Fußnote(n):
- (*)
VSI = Sehr schwerwiegender Verstoß/SI = Schwerwiegender Verstoß/MI = Geringfügiger Verstoß.
- (**)
VSI = Sehr schwerwiegender Verstoß/SI = Schwerwiegender Verstoß/MI = Geringfügiger Verstoß.
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