ANHANG IV RL 2009/64/EG
MUSTER(Größtformat: A4 (210 × 297 mm)EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN „FAHRZEUG”
Anlage 2Anlage zu dem EG-Typgenehmigungsbogen Nr. … betreffend die EG-Typgenehmigung für ein Fahrzeug gemäß der Richtlinie 2009/64/EG
Benachrichtigung über
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbständigen technischen Einheit vorhanden(1)(2):
- —
-
die EG-Typgenehmigung(1)
- —
die Erweiterung der EG-Typgenehmigung(1)
- —
die Verweigerung der EG-Typgenehmigung(1)
- —
den Entzug der EG-Typgenehmigung(1)
ABSCHNITT I
0.1. Fabrikmarke (Handelsname des Herstellers):
0.2. Typ und Handelsbezeichnung(en):
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbständigen technischen Einheit vorhanden(1)(2):
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale:
0.4. Fahrzeug:
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
ABSCHNITT II
1. Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): Siehe Anlage
2. Für die Durchführung der Prüfungen zuständiger technischer Dienst:
3. Datum des Prüfprotokolls:
4. Nummer des Prüfprotokolls:
5. Gegebenenfalls Bemerkungen: Siehe Anlage
6. Ort:
7. Datum:
8. Unterschrift:
9. Das Inhaltsverzeichnis der bei den zuständigen Behörden hinterlegten Typgenehmigungsunterlagen, die auf Antrag erhältlich sind, liegt bei.
Fußnote(n):
- (1)
Nichtzutreffendes streichen.
- (2)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit gemäß diesem EG-Typgenehmigungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (Beispiel: ABC??123??).
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Anlage 2Anlage zu dem EG-Typgenehmigungsbogen Nr. … betreffend die EG-Typgenehmigung für ein Fahrzeug gemäß der Richtlinie 2009/64/EG
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