ANHANG IV RL 2009/64/EG

MUSTER(Größtformat: A4 (210 × 297 mm)EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN „FAHRZEUG”

Benachrichtigung über

die EG-Typgenehmigung(1)

die Erweiterung der EG-Typgenehmigung(1)

die Verweigerung der EG-Typgenehmigung(1)

den Entzug der EG-Typgenehmigung(1)

für einen Fahrzeugtyp gemäß der Richtlinie 2009/64/EG. EG-Typgenehmigungsnummer: Grund für die Erweiterung:

ABSCHNITT I

0.1. Fabrikmarke (Handelsname des Herstellers):

0.2. Typ und Handelsbezeichnung(en):

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbständigen technischen Einheit vorhanden(1)(2):

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Merkmale:

0.4. Fahrzeug:

0.5. Name und Anschrift des Herstellers:

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

ABSCHNITT II

1. Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): Siehe Anlage

2. Für die Durchführung der Prüfungen zuständiger technischer Dienst:

3. Datum des Prüfprotokolls:

4. Nummer des Prüfprotokolls:

5. Gegebenenfalls Bemerkungen: Siehe Anlage

6. Ort:

7. Datum:

8. Unterschrift:

9. Das Inhaltsverzeichnis der bei den zuständigen Behörden hinterlegten Typgenehmigungsunterlagen, die auf Antrag erhältlich sind, liegt bei.

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit gemäß diesem EG-Typgenehmigungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (Beispiel: ABC??123??).

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