Artikel 4 RL 2009/74/EG
Änderung der Richtlinie 2002/57/EG
Die Richtlinie 2002/57/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Artikel 2 Absatz 1 wird Buchstabe b wie folgt geändert:
- a)
- Im Eintrag, der mit Brassica juncea beginnt, werden die Worte Brassica juncea (L.) und Czernj. und Cosson durch die Worte Brassica juncea (L.) Czern. ersetzt.
- b)
- Im Eintrag, der mit Brassica nigra beginnt, werden die Worte Brassica nigra (L.) Koch durch die Worte Brassica nigra (L.) W. D. J. Koch ersetzt.
- c)
-
Der Eintrag, der mit Papaver somniferum beginnt, erhält folgende Fassung:
Papaver somniferum L. — Schlafmohn, Mohn.
- 2.
- Die Anhänge I, II und III der Richtlinie 2002/57/EG werden gemäß Teil D des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.
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