ANHANG VI RL 2009/75/EG
KENNZEICHNUNG
Das EG-Genehmigungszeichen besteht aus einem Rechteck, in dessen Innenfeld der Buchstabe „e” und die Kennzahl des Mitgliedstaats stehen, der die Bauartgenehmigung erteilt hat:- 1
- für Deutschland
- 2
- für Frankreich
- 3
- für Italien
- 4
- für die Niederlande
- 5
- für Schweden
- 6
- für Belgien
- 7
- für Ungarn
- 8
- für die Tschechische Republik
- 9
- für Spanien
- 11
- für das Vereinigte Königreich
- 12
- für Österreich
- 13
- für Luxemburg
- 17
- für Finnland
- 18
- für Dänemark
- 19
- für Rumänien
- 20
- für Polen
- 21
- für Portugal
- 23
- für Griechenland
- 24
- für Irland
- 25
- für Kroatien
- 26
- für Slowenien
- 27
- für die Slowakei
- 29
- für Estland
- 32
- für Lettland
- 34
- für Bulgarien
- 36
- für Litauen
- 49
- für Zypern
- 50
- für Malta
Muster des EG-Genehmigungszeichens
Das EG-Genehmigungszeichen wird durch das Symbol „S” ergänzt.© Europäische Union 1998-2021
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