ANHANG VI RL 2009/75/EG

KENNZEICHNUNG

Das EG-Genehmigungszeichen besteht aus einem Rechteck, in dessen Innenfeld der Buchstabe „e” und die Kennzahl des Mitgliedstaats stehen, der die Bauartgenehmigung erteilt hat:
1
für Deutschland
2
für Frankreich
3
für Italien
4
für die Niederlande
5
für Schweden
6
für Belgien
7
für Ungarn
8
für die Tschechische Republik
9
für Spanien
11
für das Vereinigte Königreich
12
für Österreich
13
für Luxemburg
17
für Finnland
18
für Dänemark
19
für Rumänien
20
für Polen
21
für Portugal
23
für Griechenland
24
für Irland
25
für Kroatien
26
für Slowenien
27
für die Slowakei
29
für Estland
32
für Lettland
34
für Bulgarien
36
für Litauen
49
für Zypern
50
für Malta
In der Nähe des Rechtecks steht an einer beliebigen Stelle eine EG-Genehmigungsnummer, die der Nummer des EG-Bauartgenehmigungsbogens für den betreffenden Typ einer Schutzvorrichtung betreffend ihre Festigkeit sowie die Festigkeit ihrer Befestigung an der Zugmaschine entspricht.

Muster des EG-Genehmigungszeichens

Das EG-Genehmigungszeichen wird durch das Symbol „S” ergänzt.

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