Artikel 12 RL 2009/81/EG
Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden
Diese Richtlinie gilt nicht für Aufträge, die
- a)
- besonderen Verfahrensregeln einer zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern geschlossenen internationalen Übereinkunft oder Vereinbarung unterliegen;
- b)
- besonderen Verfahrensregeln einer geschlossenen internationalen Übereinkunft oder Vereinbarung im Zusammenhang mit der Stationierung von Truppen unterliegen, die Unternehmen eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands betrifft;
- c)
- besonderen Verfahrensregeln einer internationalen Organisation unterliegen, die für ihre Zwecke Beschaffungen tätigt, oder für Aufträge, die von einem Mitgliedstaat nach diesen Regeln vergeben werden müssen.
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