Artikel 8 RL 2009/81/EG
Schwellenwerte für Aufträge
Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:
- a)
- 443000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;
- b)
- 5538000 EUR bei Bauaufträgen.
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