Artikel 8 RL 2009/81/EG

Schwellenwerte für Aufträge

Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:

a)
443000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;
b)
5538000 EUR bei Bauaufträgen.

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