ANHANG RL 2009/8/EG

In Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG werden folgende Nummern angefügt:

Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse(*) Höchstgehalt in mg/kg (ppm), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
1.
Lasalocid-Natrium
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 1,25
Mischfuttermittel für

Hunde, Kälber, Kaninchen, Pferde, Milchtiere, Legegeflügel, Puten (älter als 12 Wochen) und Junghennen (älter als 16 Wochen)

1,25

Masthühner, Junghennen (jünger als 16 Wochen) und Puten (jünger als 12 Wochen) während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Lasalocid-Natrium verboten ist (Endmastfutter)

1,25

sonstige Tierarten

3,75
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Lasalocid-Natrium nicht verwendet werden darf (**)
2.
Narasin
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 0,7
Mischfuttermittel für

Puten, Kaninchen, Pferde, Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen)

0,7

Masthühner während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Narasin verboten ist (Endmastfutter)

0,7

sonstige Tierarten

2,1
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Narasin nicht verwendet werden darf (**)
3.
Salinomycin-Natrium
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 0,7
Mischfuttermittel für

Pferde, Puten, Legegeflügel und Junghennen (älter als 12 Wochen)

0,7

Masthühner, Junghennen (jünger als 12 Wochen) und Mastkaninchen während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Salinomycin-Natrium verboten ist (Endmastfutter)

0,7

sonstige Tierarten

2,1
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Salinomycin-Natrium nicht verwendet werden darf (**)
4.
Monensin-Natrium
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 1,25
Mischfuttermittel für

Pferde, Hunde, kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen), Enten, Rinder, Milchkühe, Legegeflügel, Junghennen (älter als 16 Wochen) und Puten (älter als 16 Wochen)

1,25

Masthühner, Junghennen (jünger als 16 Wochen) und Puten (jünger als 16 Wochen) während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Monensin-Natrium verboten ist (Endmastfutter)

1,25

Semduramicin-Natrium

3,75
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Monensin-Natrium nicht verwendet werden darf (**)
5.
Semduramicin-Natrium
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 0,25
Mischfuttermittel für

Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen)

0,25

Masthühner während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Semduramicin-Natrium verboten ist (Endmastfutter)

0,25

sonstige Tierarten

0,75
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Semduramicin-Natrium nicht verwendet werden darf (**)
6.
Maduramicin-Ammonium-Alpha
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 0,05
Mischfuttermittel für

Pferde, Kaninchen, Puten (älter als 16 Wochen), Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen)

0,05

Masthühner und Puten (jünger als 16 Wochen) während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Maduramicin-Ammonium-Alpha verboten ist (Endmastfutter)

0,05

sonstige Tierarten

0,15
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Maduramicin-Ammonium-Alpha nicht verwendet werden darf (**)
7.
Robenidin-Hydrochlorid
Futtermittel-Ausgangserzeugniss 0,7
Mischfuttermittel für

Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen)

0,7

Masthühner, Mast- und Zuchtkaninchen sowie Puten während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Robenidin-Hydrochlorid verboten ist (Endmastfutter)

0,7

sonstige Tierarten

2,1
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Robenidin-Hydrochlorid nicht verwendet werden darf (**)
8.
Decoquinat
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 0,4
Mischfuttermittel für

Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen)

0,4

Masthühner während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Decoquinat verboten ist (Endmastfutter)

0,4

sonstige Tierarten

1,2
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Decoquinat nicht verwendet werden darf (**)
9.
Halofuginon-Hydrobromid
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 0,03
Mischfuttermittel für

Legegeflügel, Junghennen (älter als 16 Wochen) und Puten (älter als 12 Wochen)

0,03

Masthühner und Puten (jünger als 12 Wochen) während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Halofuginon-Hydrobromid verboten ist (Endmastfutter)

0,03

sonstige Tierarten außer Junghennen (jünger als 16 Wochen)

0,09
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Halofuginon-Hydrobromid nicht verwendet werden darf (**)
10.
Nicarbazin
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 0,5
Mischfuttermittel für

Pferde, Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen)

0,5

Masthühner während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Nicarbazin (in Kombination mit Narasin) verboten ist (Endmastfutter)

0,5

sonstige Tierarten

1,5
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Nicarbazin (in Kombination mit Narasin) nicht verwendet werden darf (**)
11.
Diclazuril
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse 0,01
Mischfuttermittel für

Legegeflügel, Junghennen (älter als 16 Wochen) und Mastputen (älter als 12 Wochen)

0,01

Mast- und Zuchtkaninchen während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Diclazuril verboten ist (Endmastfutter)

0,01

sonstige Tierarten außer Junghennen (jünger als 16 Wochen), Masthühner und Mastputen (jünger als 12 Wochen)

0,03
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Diclazuril nicht verwendet werden darf (**)

Fußnote(n):

(*)

Unbeschadet der Gehalte, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen werden.

(**)

Der Höchstgehalt des Stoffes in der Vormischung entspricht dem Gehalt, der im jeweiligen Futtermittel nicht zu mehr als 50 % des festgelegten Höchstgehaltes führt, wenn die Gebrauchsanweisung zur Vormischung befolgt wird.

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