Artikel 7 RL 2010/30/EU

Fernverkauf und andere Arten des Verkaufs

Werden Produkte zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf über den Versandhandel, in Katalogen, über das Internet, über Telefonmarketing oder auf einem anderen Wege angeboten, bei dem davon ausgegangen werden muss, dass der potenzielle Endverbraucher das Produkt nicht ausgestellt sieht, so wird durch die delegierten Rechtsakte sichergestellt, dass dem potenziellen Endverbraucher die auf dem Etikett für das Produkt und dem Datenblatt enthaltenen Angaben vor dem Kauf des Produkts zur Kenntnis gelangen. Gegebenenfalls wird im Rahmen von delegierten Rechtsakten die Form festgelegt, in der das Etikett oder das Datenblatt oder die auf dem Etikett oder dem Datenblatt enthaltenen Angaben dargestellt oder dem potenziellen Endverbraucher zur Kenntnis gebracht werden.

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