Präambel RL 2010/33/EU
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2001/112/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung(1), insbesondere auf Artikel 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Nach Erlass der Richtlinie 2009/106/EG der Kommission(2) am 14. August 2009, mit der die Richtlinie 2001/112/EG des Rates geändert wurde, enthält Anhang V der letztgenannten Richtlinie nun in der spanischen Fassung einen Fehler, der zu berichtigen ist. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
- (2)
- Die Richtlinie 2001/112/EG ist daher entsprechend zu ändern.
- (3)
- Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit -
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 10 vom 12.1.2002, S. 58.
- (2)
ABl. L 212 vom 15.8.2009, S. 42.
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