ANHANG II RL 2010/36/EU

FORMBLATT FÜR DAS SICHERHEITSZEUGNIS FÜR FAHRGASTSCHIFFE

SICHERHEITSZEUGNIS FÜR FAHRGASTSCHIFFE

AUSRÜSTUNGSVERZEICHNIS ZUM SICHERHEITSZEUGNIS FÜR FAHRGASTSCHIFFE

Einzelheiten zum Schiff

Name des Schiffes:
Unterscheidungssignal:
Anzahl der Fahrgäste, für die das Schiff zugelassen ist:
Mindestanzahl der Personen mit vorgeschriebener Befähigung zum Bedienen der Funkanlagen:

Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln

1 Gesamtzahl der Personen, für die Rettungsmittel vorgesehen sind
2 Rettungsboote und Bereitschaftsboote Backbordseite Steuerbordseite
2.1 Gesamtzahl der Rettungsboote
2.2 Gesamtzahl der Personen, die von ihnen aufgenommen werden können
2.3 Gesamtzahl der Rettungsboote LSA 4.5
2.4 Gesamtzahl der Rettungsboote LSA 4.6
2.5 Gesamtzahl der Rettungsboote LSA 4.7
2.6 Anzahl der Motorrettungsboote (in der oben angegebenen Gesamtzahl enthalten)
2.7 Anzahl der Rettungsboote, die mit Scheinwerfern ausgerüstet sind
2.8 Anzahl der Bereitschaftsboote
2.9 Anzahl der Bereitschaftsboote, die in der oben angegebenen Gesamtzahl der Rettungsboote enthalten sind
3 Rettungsflöße Backbordseite Steuerbordseite
3.1 Gesamtzahl der Rettungsflöße
3.2 Anzahl der Personen, die von ihnen aufgenommen werden können
3.3 Anzahl der Rettungsflöße, für die zugelassene Aussetzvorrichtungen erforderlich sind
3.4 Anzahl der Rettungsflöße, für die zugelassene Aussetzvorrichtungen nicht erforderlich sind

Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln (Fortsetzung)

4 Persönliche Rettungsmittel
4.1 Anzahl der Rettungsringe
4.2 Anzahl der Rettungswesten für Erwachsene
4.3 Anzahl der Rettungswesten für Kinder
4.4 Anzahl der Eintauchanzüge
4.5 Anzahl der Eintauchanzüge, welche die Anforderungen für Rettungswesten erfüllen
4.6 Anzahl der Wärmeschutzhilfsmittel(1)
5 Pyrotechnik
5.1 Leinenwurfgerät
5.2 Raketen für den Notfall
6 Funkrettungsmittel
6.1 Anzahl der Radartransponder
6.2 Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte (Senden/Empfangen)

Nähere Angaben zu den Funkeinrichtungen

1 Hauptanlagen
1.1 UKW-Funkanlage
1.1.1 DSC-Kodierer
1.1.2 DSC-Wachempfänger
1.1.3 Sprechfunk
1.2 GW-Funkanlage
1.2.1 DSC-Kodierer
1.2.2 DSC-Wachempfänger
1.2.3 Sprechfunk
1.3 GW/KW-Funkanlage
1.3.1 DSC-Kodierer
1.3.2 DSC-Wachempfänger
1.3.3 Sprechfunk
1.3.4 Fernschreibfunktelegrafie
1.4 INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstelle
2 Zweite Alarmierungsmöglichkeit

Nähere Angaben zu den Funkeinrichtungen (Fortsetzung)

3 Einrichtungen zum Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
3.1 NAVTEX-Empfänger
3.2 EGC-Empfänger
3.3 KW-Fernschreibtelegrafie-Empfänger
4 Satelliten-EPIRB
4.1 COSPAS-SARSAT
4.2 (INMARSAT)
5 UKW-EPIRB
6 Schiffs-Radartransponder

Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Funkeinrichtungen

(Regeln IV/15.6 und 15.7)

7.1 Dopplung von Geräten
7.2 Landseitige Instandhaltung
7.3 Instandhaltungsmöglichkeit auf See

Navigationssysteme und -ausrüstung im Einzelnen

1.1 Magnetregelkompass(3)
1.2 Magnetreservekompass(3)
1.3 Kreiselkompass(3)
1.4 Tochterkreiselkompass für Kursanzeige(3)
1.5 Tochterkreiselpeilkompass(3)
1.6 Kursregel- oder Bahnführungssystem(3)
1.7 Peildiopter oder Kompasspeileinrichtung(3)
1.8 Vorrichtung zur Korrektur von Kursen und Peilungen(3)
1.9 Steuerkurstransmitter (THD)(3)
2.1 Amtliche Seekarten/Elektronisches Seekartendarstellungs- und Informationssystem (ECDIS)
2.2 Redundanz-Einrichtungen für ECDIS
2.3 Nautische Veröffentlichungen

Navigationssysteme und -ausrüstung im Einzelnen (Fortsetzung)

3.1 Empfänger für ein weltweites Satellitennavigationssystem/terrestrisches Funknavigationssystem(2),(3)
3.2 9 GHz Radaranlage(3)
3.3 Zweite Radaranlage (3 GHz/9GHz)(2),(3)
3.4 Automatisches Radarbildauswertegerät (ARPA)(3)
3.5 Automatische Plotthilfe(3)
3.6 Zweite Automatische Plotthilfe(3)
3.7 Elektronische Plotthilfe
4 Automatisches Schiffsidentifizierungssysteme (AIS)
5 Schiffsdatenschreiber/Vereinfachter Schiffsdatenschreiber (VDR/S-VDR)(2)
6.1 Gerät zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Entfernung (durch das Wasser)(3)
6.2 Gerät zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Entfernung (über Grund in Vorausrichtung und seitliche Versetzung)(3)
7 Echolotanlage(3)
8.1 Anzeigegerät für die Ruderlage, Propellerdrehzahl, Steigung, Querstrahlruder, sowie deren Betriebszustand(3)
8.2 Gerät zum Anzeigen der Drehgeschwindigkeit(3)

Fußnote(n):

(1)

Mit Ausnahme jener, welche in der Ausrüstung des Rettungsboots, Rettungsfloßes oder Bereitschaftsbootes enthalten sind, um dem LSA-Code zu entsprechen.

(2)

Nichtzutreffendes streichen.

(3)

Ausrüstungsalternativen, die diese Anforderung erfüllen, sind nach SOLAS-Regel V/19 erlaubt. Abweichende Ausrüstung ist anzugeben.

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