Artikel 18 RL 2010/44/EU
Ereignisse mit Auswirkungen auf Handelsvereinbarungen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 60 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009/65/EG genannten internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten der Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf Ereignisse mit Auswirkungen auf Handelsvereinbarungen Folgendes enthalten:
- a)
- Modalitäten und Zeitplan für die Mitteilung der befristeten Aussetzung und Wiederaufnahme von Rücknahme, Auszahlung oder Zeichnung von Anteilen eines OGAW durch den betreffenden OGAW;
- b)
- Vorkehrungen für Meldung und Korrektur von Fehlern bei der Preisfestsetzung im Master-OGAW.
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