Artikel 14 RL 2010/60/EU
Meldung der anerkannten, für pflanzengenetische Ressourcen zuständigen Organisationen
Die Mitgliedstaaten melden der Kommission auf Anforderung die für pflanzengenetische Ressourcen zuständigen Behörden und andere einschlägige von den Mitgliedstaaten anerkannte Organisationen.
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