Artikel 14 RL 2010/60/EU

Meldung der anerkannten, für pflanzengenetische Ressourcen zuständigen Organisationen

Die Mitgliedstaaten melden der Kommission auf Anforderung die für pflanzengenetische Ressourcen zuständigen Behörden und andere einschlägige von den Mitgliedstaaten anerkannte Organisationen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.