Artikel 15 RL 2010/65/EU

Bericht

Bis zum 19. November 2013 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über das Funktionieren dieser Richtlinie; dies schließt ein:

a)
die Möglichkeit, die mit dieser Richtlinie eingeführte Vereinfachung auf die Binnenschifffahrt auszuweiten;
b)
die Kompatibilität des Binnenschifffahrtsinformationsdienstes ( „River Information System” ) mit den in dieser Richtlinie erwähnten elektronischen Systemen;
c)
den unter Artikel 3 erzielten Fortschritt im Hinblick auf die Harmonisierung und Koordinierung der Meldeformalitäten;
d)
die konkrete Möglichkeit, die Formalitäten für Schiffe, die in den Hafen eines Drittstaates oder in eine Freizone eingelaufen sind, zu vermeiden oder zu vereinfachen;
e)
verfügbare Daten über den Schiffsverkehr/die Schiffsbewegungen in der Union und/oder über Schiffe, die Häfen in einem Drittland oder in Freizonen anlaufen.

Gegebenenfalls wird dieser Bericht um einen Gesetzgebungsvorschlag ergänzt.

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