Artikel 12 RL 2010/78/EU

Überprüfung

Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 1. Januar 2014 einen Bericht, in dem sie darlegt, ob die ESA Entwürfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen technischen Regulierungsstandards und Entwürfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen technischen Durchführungsstandards vorgelegt haben und ob diese Vorlage vorgeschrieben oder fakultativ ist, zusammen mit geeigneten Vorschlägen.

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