Artikel 4 RL 2011/17/EU

Bis zum 30. April 2011 bewertet die Kommission auf der Grundlage von Berichten, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden, ob die Messgeräte, die in den Anwendungsbereich der in den Artikeln 2 und 3 genannten Richtlinien fallen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/22/EG einbezogen werden sollten und ob die Übergangsmaßnahmen und der für die Aufhebung dieser Richtlinien festgelegte Zeitpunkt entsprechend angepasst werden sollten. Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, dem sie gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag beifügt.

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