ANHANG RL 2011/34/EU

In Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wird folgender Eintrag am Ende der Tabelle angefügt:

Nr. Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(*) Inkrafttreten Befristung der Eintragung Sonderbestimmungen
342

Flurochloridon

CAS-Nr.: 61213-25-0

CIPAC-Nr.: 430

(3RS,4RS;3RS,4SR)-3-chloro-4-chloromethyl-1-

(α,α,α-trifluoro-m-tolyl)-2-pyrrolidone

≥ 940 g/kg

Relevante Verunreinigungen:

Toluol: höchstens 8 g/kg

1. Juni 2011 31. Mai 2021

TEIL A

Nur Anwendungen als Herbizid dürfen zugelassen werden.

TEIL B

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Anhang VI sind die Schlussfolgerungen des vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 4. Februar 2011 abgeschlossenen Beurteilungsberichts für Flurochloridon und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen. Bei dieser Gesamtbewertung achten die Mitgliedstaaten insbesondere auf Folgendes:
1.
Das Risiko für Nichtzielpflanzen und Wasserorganismen;
2.
den Grundwasserschutz, wenn der Wirkstoff in Gebieten mit empfindlichen Böden und/oder extremen Klimabedingungen ausgebracht wird.
Die Zulassungsbedingungen umfassen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Die betroffenen Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Antragsteller der Kommission bestätigende Informationen übermittelt über:
1.
die Relevanz von Verunreinigungen (außer Toluol);
2.
die Übereinstimmung des ökotoxikologischen Versuchsmaterials mit den technischen Spezifikationen;
3.
die Relevanz des Grundwassermetaboliten (R42819: (4RS)-4-(chloromethyl)-1-[3-(trifluoromethyl)phenyl]pyrrolidin-2-one)(*);
4.
die potenziell endokrin wirkenden Eigenschaften von Flurochloridon.
Die betroffenen Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Antragsteller der Kommission die Informationen gemäß den Nummern 1 und 2 bis zum 1. Dezember 2011, die Informationen gemäß Nummer 3 bis zum 31. Mai 2013 und die Informationen gemäß Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren nach Annahme der Test-Leitlinien der OECD über die endokrine Wirkung vorlegt.

Fußnote(n):

(*)

Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind im Beurteilungsbericht enthalten.

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