ANHANG RL 2011/46/EU

In Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wird in der Tabelle folgender Eintrag angefügt:

Nr. Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(1) Inkrafttreten Befristung der Eintragung Sonderbestimmungen
343

Hexythiazox

CAS-Nr.: 78587-05-0

CIPAC-Nr.: 439

(4RS,5RS)-5-(4-chlorophenyl)-N-cyclohexyl-4-methyl-2-oxo-1,3-thiazolidine-3-carboxamide

≥ 976 g/kg

(1:1-Mischung aus (4R, 5R) und (4S, 5S))

1. Juni 2011 31. Mai 2021

TEIL A

Nur Anwendungen als Akarizid dürfen zugelassen werden.

TEIL B

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Anhang VI sind die Schlussfolgerungen des vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 11. März 2011 abgeschlossenen Beurteilungsberichts über Hexythiazox und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen. Bei dieser Gesamtbewertung achten die Mitgliedstaaten insbesondere auf Folgendes:

den Schutz von Wasserorganismen. Die Anwendungsbedingungen müssen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung umfassen;

die Anwender- und Arbeitnehmersicherheit; die Anwendungsbedingungen müssen gegebenenfalls Schutzmaßnahmen umfassen.

Die betroffenen Mitgliedstaaten verlangen die Vorlage bestätigender Informationen über:
a)
die toxikologische Relevanz des Metaboliten PT-1-3(*);
b)
das mögliche Vorkommen des Metaboliten PT-1-3 in verarbeiteten Erzeugnissen;
c)
die möglichen schädlichen Wirkungen von Hexythiazox auf Bienenlarven;
d)
die möglichen Auswirkungen des bevorzugten Abbaus und/oder der bevorzugten Umwandlung der Isomerenmischung auf die Bewertung des Risikos für Arbeitnehmer, die Bewertung des Risikos für Verbraucher und auf die Umwelt.
Die betroffenen Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Antragsteller der Kommission die Informationen gemäß den Buchstaben a, b und c bis zum 31. Mai 2013 und die Informationen gemäß Buchstabe d zwei Jahre nach Annahme einschlägiger Leitlinien vorlegt.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind im Beurteilungsbericht enthalten.

(*)

(4S,5S)-5-(4-Chlorophenyl)-4-methyl-1,3-thiazolidin-2-on und (4R,5R)-5-(4-Chlorophenyl)-4-methyl- -1,3-thiazolidin-2-on.

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