ANHANG RL 2011/53/EU

In Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wird in der Tabelle folgender Eintrag angefügt:

Nr. Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(1) Inkrafttreten Befristung der Eintragung Sonderbestimmungen
359

Dazomet

CAS-Nr. 533-74-4

CIPAC-Nr. 146

3,5-dimethyl-1,3,5-thiadiazinane-2-thione

oder

tetrahydro-3,5-dimethyl-1,3,5-thiadiazine-2-thione

≥ 950 g/kg 1. Juni 2011 31. Mai 2021

TEIL A

Nur Anwendungen als Nematizid, Fungizid, Herbizid und Insektizid dürfen zugelassen werden. Nur Anwendungen als Bodenbegasungsmittel dürfen zugelassen werden. Die Verwendung ist auf eine Anwendung jedes dritte Jahr zu beschränken.

TEIL B

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Anhang VI sind die Schlussfolgerungen des vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 11. März 2011 abgeschlossenen Beurteilungsberichts über Dazomet und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen. Bei dieser Gesamtbewertung achten die Mitgliedstaaten insbesondere auf Folgendes:
a)
das Risiko für Anwender, Arbeiter und Umstehende;
b)
den Schutz des Grundwassers, wenn der Wirkstoff in Gebieten mit empfindlichen Böden und/oder unter schwierigen klimatischen Bedingungen ausgebracht wird;
c)
das Risiko für Wasserorganismen.
Die Anwendungsbedingungen umfassen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Die betroffenen Mitgliedstaaten verlangen die Vorlage bestätigender Informationen über
a)
die mögliche Grundwasserkontamination durch Methylisothiocyanat;
b)
die Bewertung des Potenzials eines weiträumigen atmosphärischen Transports von Methylisothiocyanat und damit zusammenhängender Umweltrisiken;
c)
die akute Gefährdung insektenfressender Vögel;
d)
die Langzeitgefährdung von Vögeln und Säugetieren.
Die betroffenen Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Antragsteller der Kommission die Informationen gemäß den Buchstaben a, b c und d bis zum 31. Mai 2013 vorlegt.

Fußnote(n):

(1)

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind dem Beurteilungsbericht zu entnehmen.

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