ANHANG III RL 2011/63/EU

FÜR OTTOKRAFTSTOFFGEMISCHE MIT BIOETHANOL MAXIMAL ZULÄSSIGE DAMPFDRUCKABWEICHUNG

Bioethanolgehalt (Vol %) Maximal zulässige Dampfdruckabweichung (kPa)(1)
0 0
1 3,7
2 6,0
3 7,2
4 7,8
5 8,0
6 8,0
7 7,9
8 7,9
9 7,8
10 7,8

Die zulässige Dampfdruckabweichung für einen Bioethanolgehalt zwischen den aufgeführten Werten wird durch lineare Interpolation zwischen dem unmittelbar über und dem unmittelbar unter dem Bioethanolgehalt liegenden Wert ermittelt.

Fußnote(n):

(1)

Die in der Spezifikation angegebenen Werte sind „tatsächliche Werte” . Bei der Festlegung ihrer Grenzwerte wurden die Bestimmungen der ISO-Norm 4259:2006 „Mineralölerzeugnisse — Bestimmung und Anwendung der Werte für die Präzision von Prüfverfahren” angewendet, und bei der Festlegung eines Mindestwerts wurde eine Mindestdifferenz von 2 R über Null berücksichtigt (R = Reproduzierbarkeit). Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden auf Grundlage der in ISO 4259:2006 beschriebenen Kriterien ausgewertet.

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