Artikel 13 RL 2011/64/EU
Die nachstehenden Gruppen von in der Union hergestellten oder aus Drittländern eingeführten Tabakwaren unterliegen in jedem Mitgliedstaat einer in Artikel 14 festgesetzten Mindestverbrauchsteuer:
- a)
- Zigarren und Zigarillos;
- b)
- Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten;
- c)
- anderer Rauchtabak.
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