Artikel 13 RL 2011/64/EU

Die nachstehenden Gruppen von in der Union hergestellten oder aus Drittländern eingeführten Tabakwaren unterliegen in jedem Mitgliedstaat einer in Artikel 14 festgesetzten Mindestverbrauchsteuer:

a)
Zigarren und Zigarillos;
b)
Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten;
c)
anderer Rauchtabak.

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