ANHANG VI RoHS2 (RL 2011/65/EU)
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
- 1.
- Nr. … (einmalige Kennnummer des Elektro- oder Elektronikgeräts):
- 2.
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
- 3.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller (bzw. Installationsbetrieb):
- 4.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Elektro-/Elektronikgeräts zwecks Rückverfolgbarkeit. Gegebenenfalls kann eine Fotografie hinzugefügt werden):
- 5.
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(*):
- 6.
- Gegebenenfalls Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
- 7.
- Zusätzliche Angaben:
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 174 vom 1.7.2011. S. 88.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.