ANHANG IIIb RL 2011/76/EU

HÖCHSTBETRÄGE DER GEWOGENEN DURCHSCHNITTLICHEN GEBÜHR

Dieser Anhang enthält die Parameter für die Berechnung der Höchstbeträge der gewogenen durchschnittlichen Gebühr für externe Kosten.

1.
Höchstbeträge der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung

Tabelle 1:
Höchstbeträge für die Anlastung der Kosten der Luftverschmutzung
Cent/FahrzeugkilometerVorstadtstraßen (einschließlich Autobahnen)Fernstraßen (einschließlich Autobahnen)
EURO 01612
EURO I118
EURO II97
EURO III76
EURO IV43
EURO V00
nach dem 31. Dezember 201332
EURO VI00
nach dem 31. Dezember 201721
Umweltfreundlicher als EURO VI00
Die Werte in Tabelle 1 dürfen in Bergregionen mit einem Faktor von höchstens 2 multipliziert werden, soweit dies durch Straßensteigung bzw. -gefälle, geografische Höhe und/oder Temperaturinversionen gerechtfertigt ist.

2.
Höchstbeträge der Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung

Tabelle 2:
Höchstbeträge für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung
Cent/FahrzeugkilometerTagNacht
Vorstadtstraßen (einschließlich Autobahnen)1,12
Fernstraßen (einschließlich Autobahnen)0,20,3
Die Werte in Tabelle 2 dürfen in Bergregionen mit einem Faktor von höchstens 2 multipliziert werden, soweit dies durch Straßensteigung bzw. -gefälle, Temperaturinversionen und/oder Amphitheatereffekt von Tälern gerechtfertigt ist.

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