Artikel 16 RL 2011/85/EU
(1) Bis 14. Dezember 2018 veröffentlicht die Kommission eine Überprüfung der Frage, ob diese Richtlinie geeignet ist.
(2) In dieser Überprüfung wird unter anderem die Eignung der folgenden Aspekte bewertet:
- a)
- der statistischen Anforderungen für alle Teilsektoren des Staates;
- b)
- der Konzipierung und Wirksamkeit der numerischen Haushaltsregeln in den Mitgliedstaaten;
- c)
- des allgemeinen Niveaus der Transparenz der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten.
(3) Bis 31. Dezember 2012 nimmt die Kommission eine Bewertung der Frage vor, ob die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor ( „International Public Sector Accounting Standards” ) für die Mitgliedstaaten geeignet sind.
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