Artikel 5 RL 2011/91/EU

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das Verfallsdatum in der Etikettierung angegeben, so braucht das Lebensmittel nicht mit der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Angabe versehen zu sein, sofern das genannte Datum aus der unverschlüsselten Angabe mindestens des Tages und des Monats, in dieser Reihenfolge, besteht.

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