ANHANG RL 2011/94/EU

Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG wird wie folgt geändert:

1.
Der Titel erhält folgende Fassung:

BESTIMMUNGEN ZUM FÜHRERSCHEIN GEMÄSS DEM MODELL DER EUROPÄISCHEN UNION .

2.
In Nummer 1 werden die Wörter „das EG-Führerscheinmuster” ersetzt durch die Wörter „den Führerschein gemäß dem Modell der Europäischen Union” .
3.
Nummer 3 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

c)
das Unterscheidungszeichen des Mitgliedstaats, der den Führerschein ausstellt, im Negativdruck in einem blauen Rechteck, umgeben von zwölf gelben Sternen; die Unterscheidungszeichen sind wie folgt:

B:
Belgien
BG:
Bulgarien
CZ:
Tschechische Republik
DK:
Dänemark
D:
Deutschland
EST:
Estland
GR:
Griechenland
E:
Spanien
F:
Frankreich
IRL:
Irland
I:
Italien
CY:
Zypern
LV:
Lettland
LT:
Litauen
L:
Luxemburg
H:
Ungarn
M:
Malta
NL:
Niederlande
A:
Österreich
PL:
Polen
P:
Portugal
RO:
Rumänien
SLO:
Slowenien
SK:
Slowakei
FIN:
Finnland
S:
Schweden
UK:
Vereinigtes Königreich.

4.
Nummer 3 (betreffend Seite 1 des Führerscheins) Buchstabe e erhält folgende Fassung:

e)
die Aufschrift „Modell der Europäischen Union” in der (den) Sprache(n) des Mitgliedstaats, der den Führerschein ausstellt, und die Aufschrift „Führerschein” in den anderen Sprachen der Europäischen Union in rosafarbenem Druck als Hintergrund des Führerscheins:

    Свидетелство за управление на МПС

    Permiso de Conducción

    Řidičský průkaz

    Kørekort

    Führerschein

    Juhiluba

    Άδεια Οδήγησης

    Driving Licence

    Permis de conduire

    Ceadúas Tiomána

    Patente di guida

    Vadītāja apliecība

    Vairuotojo pažymėjimas

    Vezetői engedély

    Liċenzja tas-Sewqan

    Rijbewijs

    Prawo Jazdy

    Carta de Condução

    Permis de conducere

    Vodičský preukaz

    Vozniško dovoljenje

    Ajokortti

    Körkort;.

5.
Nummer 3 betreffend Seite 2 des Führerscheins:

Buchstabe a Nummer 10 und Buchstabe a Nummer 11 erhalten folgende Fassung:

10.
das Datum der ersten Fahrerlaubniserteilung für jede Klasse (dieses Datum ist bei jeder späteren Ersetzung oder jedem späteren Umtausch erneut in dem Führerschein einzutragen); jedes Datumsfeld ist mit zwei Ziffern in der folgenden Reihenfolge anzugeben: Tag.Monat.Jahr (TT.MM.JJ);
11.
das Datum, an dem die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse ungültig wird; jedes Datumsfeld ist mit zwei Ziffern in der folgenden Reihenfolge anzugeben: Tag.Monat.Jahr (TT.MM.JJ);.

In Buchstabe a Nummer 12 erster Gedankenstrich werden die Wörter „harmonisierte Gemeinschaftscodes” ersetzt durch die Wörter „harmonisierte Codes der Europäischen Union” .

Buchstabe a Nummer 12 Code 95 erhält folgende Fassung:

95
Kraftfahrer, der Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht gemäß der Richtlinie 2003/59/EG bis zum … erfüllt [z. B. 95(01.01.12)].

Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
Erläuterungen zu den auf den Seiten 1 und 2 des Führerscheins erscheinenden nummerierten Rubriken: 1, 2, 3, 4a, 4b, 4c, 5, 10, 11 und 12;

Will ein Mitgliedstaat diese Eintragungen in einer anderen Landessprache abfassen als einer der folgenden Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch, so erstellt er unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Anhangs unter Verwendung einer der vorgenannten Sprachen eine zweisprachige Fassung des Führerscheins;.

In Buchstabe c werden die Wörter „EG-Führerscheinmuster” ersetzt durch die Wörter „Führerschein gemäß dem Modell der Europäischen Union” .

6.
In Nummer 4 wird folgender Buchstabe c angefügt:

c)
Angaben auf der Vorder- und Rückseite der Karte müssen mit bloßem Auge lesbar sein, wofür in den Rubriken 9 bis 12 auf der Rückseite eine Fontgröße von mindestens 5 Punkten zu verwenden ist.

7.
Das Muster eines Führerscheins gemäß EG-Modell wird wie folgt ersetzt:

MUSTER EINES FÜHRERSCHEINS GEMÄSS DEM MODELL DER EUROPÄISCHEN UNION

Seite 1

Seite 2

8.
Das Beispiel für einen Führerschein gemäß EG-Modell wird gestrichen.

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