Artikel 25 RL 2012/18/EU
Änderung der Anhänge
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 26 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Anhänge II bis VI an den technischen Fortschritt anzupassen. Derartige Anpassungen haben keine wesentlichen Änderungen der in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Betreiber zur Folge.
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