ANHANG III WEEE (RL 2012/19/EU)
VON DIESER RICHTLINIE ERFASSTE KATEGORIEN VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN
- 1.
- Wärmeüberträger
- 2.
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten
- 3.
- Lampen
- 4.
-
Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm), einschließlich unter anderem
Haushaltsgeräte; IT- und Telekommunikationsgeräte; Geräte der Unterhaltungselektronik; Leuchten, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte; medizinische Geräte; Überwachungs- und Kontrollinstrumente; Ausgabeautomaten; Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. In diese Kategorie fallen nicht die von den Kategorien 1 bis 3 erfassten Geräte.
- 5.
-
Kleingeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm), einschließlich unter anderem
Haushaltsgeräte; Geräte der Unterhaltungselektronik; Leuchten; Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte; medizinische Geräte; Überwachungs- und Kontrollinstrumente; Ausgabeautomaten; Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. In diese Kategorie fallen nicht die von den Kategorien 1 bis 3 und 6 erfassten Geräte.
- 6.
- Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)
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