ANHANG X WEEE (RL 2012/19/EU)

VORGESCHRIEBENE ANGABEN BEI REGISTRIERUNG UND BERICHTERSTATTUNG NACH ARTIKEL 16

A.
Bei der Registrierung vorzulegende Angaben

1.
Name und Anschrift des Herstellers oder des gemäß Artikel 17 benannten Bevollmächtigten (Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse sowie Angabe einer Kontaktperson). Im Falle eines Bevollmächtigten im Sinne des Artikels 17 auch die Kontaktdaten des Herstellers, der vertreten wird.
2.
Nationale Kennnummer des Herstellers, einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers.
3.
Kategorie des Elektro- oder Elektronikgeräts nach Anhang I bzw. Anhang III.
4.
Art des Elektro- oder Elektronikgeräts (Haushaltsgerät oder anderes Gerät als Haushaltsgerät).
5.
Markenname des Elektro- oder Elektronikgeräts.
6.
Angaben darüber, wie der Hersteller seine Verpflichtungen erfüllt (durch ein individuelles oder ein kollektives System), einschließlich Informationen über Sicherheitsleistungen.
7.
Verwendete Verkaufsmethode (z. B. Fernabsatz).
8.
Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.

B.
Bei der Berichterstattung vorzulegende Angaben

1.
Nationale Kennnummer des Herstellers.
2.
Berichtszeitraum.
3.
Kategorie des Elektro- oder Elektronikgeräts nach Anhang I bzw. Anhang III.
4.
Menge der auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte (nach Gewicht).
5.
Menge der Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in dem betreffenden Mitgliedstaat getrennt gesammelt, rezykliert (einschließlich der Vorbereitung zur Wiederverwendung), verwertet und beseitigt wurden oder in Länder innerhalb oder außerhalb der Union verbracht wurden (Gewicht).

Hinweis: Die Angaben unter den Nummern 4 und 5 sind nach Kategorien aufzuschlüsseln.

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