ANHANG X WEEE (RL 2012/19/EU)
VORGESCHRIEBENE ANGABEN BEI REGISTRIERUNG UND BERICHTERSTATTUNG NACH ARTIKEL 16
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A.
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Bei der Registrierung vorzulegende Angaben
- 1.
- Name und Anschrift des Herstellers oder des gemäß Artikel 17 benannten Bevollmächtigten (Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse sowie Angabe einer Kontaktperson). Im Falle eines Bevollmächtigten im Sinne des Artikels 17 auch die Kontaktdaten des Herstellers, der vertreten wird.
- 2.
- Nationale Kennnummer des Herstellers, einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers.
- 3.
- Kategorie des Elektro- oder Elektronikgeräts nach Anhang I bzw. Anhang III.
- 4.
- Art des Elektro- oder Elektronikgeräts (Haushaltsgerät oder anderes Gerät als Haushaltsgerät).
- 5.
- Markenname des Elektro- oder Elektronikgeräts.
- 6.
- Angaben darüber, wie der Hersteller seine Verpflichtungen erfüllt (durch ein individuelles oder ein kollektives System), einschließlich Informationen über Sicherheitsleistungen.
- 7.
- Verwendete Verkaufsmethode (z. B. Fernabsatz).
- 8.
- Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
-
B.
-
Bei der Berichterstattung vorzulegende Angaben
- 1.
- Nationale Kennnummer des Herstellers.
- 2.
- Berichtszeitraum.
- 3.
- Kategorie des Elektro- oder Elektronikgeräts nach Anhang I bzw. Anhang III.
- 4.
- Menge der auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte (nach Gewicht).
- 5.
- Menge der Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in dem betreffenden Mitgliedstaat getrennt gesammelt, rezykliert (einschließlich der Vorbereitung zur Wiederverwendung), verwertet und beseitigt wurden oder in Länder innerhalb oder außerhalb der Union verbracht wurden (Gewicht).
Hinweis: Die Angaben unter den Nummern 4 und 5 sind nach Kategorien aufzuschlüsseln.
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