Artikel 1 RL 2012/23/EU

Die Richtlinie 2009/138/EG wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 309 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Unterabsatz 1 wird das Datum 31. Oktober 2012 durch das Datum 30. Juni 2013 ersetzt.
b)
Nach Unterabsatz 1 wird folgender Unterabsatz eingefügt:

Die in Unterabsatz 1 genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften gelten ab dem 1. Januar 2014.

2.
In Artikel 310 Absatz 1 wird das Datum 1. November 2012 durch das Datum 1. Januar 2014 ersetzt.
3.
In Artikel 311 Absatz 2 wird das Datum 1. November 2012 durch das Datum 1. Januar 2014 ersetzt.

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