ANHANG XIII EED (RL 2012/27/EU)
Mindestelemente in Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor oder in den zugehörigen Ausschreibungsbedingungen
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Klare und transparente Aufstellung der durchzuführenden Effizienzmaßnahmen oder der zu erzielenden Effizienzergebnisse.
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Mittels Durchführung der Vertragsmaßnahmen zu erzielende garantierte Einsparungen.
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Vertragslaufzeit und -zwischenziele, Kündigungsbedingungen und -fristen.
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Klare und transparente Aufstellung der Verpflichtungen jeder Vertragspartei.
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Für die Ermittlung der erzielten Einsparungen maßgebliche(s) Datum/Daten.
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Klare und transparente Aufstellung der zur Durchführung einer Maßnahme oder eines Maßnahmenpakets zu unternehmenden Schritte und, sofern relevant, der dazugehörigen Kosten.
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Verpflichtung zur vollständigen Durchführung der Vertragsmaßnahmen und Dokumentation aller im Laufe des Projekts vorgenommenen Änderungen.
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Vorschriften zur Einbeziehung gleichwertiger Anforderungen in alle Unteraufträge an Dritte.
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Klare und transparente Angabe der finanziellen Implikationen des Projekts und Aufteilung der erzielten monetären Einsparungen zwischen den Parteien (d. h. Bezahlung des Dienstleisters).
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Klare und transparente Bestimmungen zur Messung und Überprüfung der erzielten garantierten Einsparungen, Qualitätskontrollen und Garantien.
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Bestimmungen zur Klärung des Verfahrens zum Umgang mit sich wandelnden Rahmenbedingungen, die den Vertragsinhalt und das Vertragsergebnis berühren (d. h. sich ändernde Energiepreise, Nutzungsintensität der Anlage).
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Detaillierte Informationen zu den Verpflichtungen jeder Vertragspartei und zu den Sanktionen bei Nichteinhaltung.
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