Präambel RL 2012/47/EU
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern(1), insbesondere auf Artikel 13,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Richtlinie 2009/43/EG gilt für alle Verteidigungsgüter gemäß der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, die vom Rat am 19. März 2007 angenommen wurde.
- (2)
- Am 27. Februar 2012 nahm der Rat eine aktualisierte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union(2) an.
- (3)
- Die Richtlinie 2009/43/EG ist daher entsprechend zu ändern.
- (4)
- Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1, geändert durch die Richtlinie der Kommission 2010/80/EU vom 22. November 2010 und die Richtlinie der Kommission 2012/10/EU vom 22. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter, ABl. L 308 vom 24.11.2010, S. 11 und ABl. L 85 vom 24.3.2012. S. 3.
- (2)
ABl. C 85 vom 22.3.2012, S. 1.
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