Präambel RL 2012/51/EU

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß der Richtlinie 2011/65/EU ist die Verwendung von Cadmium in in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten verboten.
(2)
Die Substitution von Cadmium in Fotowiderständen für analoge Optokoppler in professionellen Audioanlagen ist technisch noch nicht praktikabel. Die Verwendung von Cadmium in solchen Fotowiderständen sollte daher von dem Verbot ausgenommen werden. Allerdings sollte diese Ausnahme zeitlich befristet sein, da cadmiumfreie Technologien erforscht werden und Ersatzmöglichkeiten bis Ende 2013 zur Verfügung stehen könnten.
(3)
Die Richtlinie 2011/65/EU ist somit entsprechend zu ändern —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88.

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