ANHANG RL 2012/7/EU

Anhang II Abschnitt III der Richtlinie 2009/48/EG wird wie folgt geändert:

Unter Ziffer 13 erhält der Eintrag für Kadmium folgende Fassung:

Element

mg/kg

für trockenes, brüchiges, staubförmiges oder geschmeidiges Spielzeugmaterial

mg/kg

in flüssigen oder haftenden Spielzeugmaterialien

mg/kg

für abgeschabtes Spielzeugmaterial

Kadmium 1,3 0,3 17

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