Artikel 17 RL 2013/29/EU

Konformitätsbewertungsverfahren

Bei der Bewertung der Konformität pyrotechnischer Gegenstände muss der Hersteller eines der folgenden in Anhang II aufgeführten Verfahren befolgen:

a)
die EU-Baumusterprüfung (Modul B) und, nach Wahl des Herstellers, eines der folgenden Verfahren:

i)
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Modul C2),
ii)
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D),
iii)
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt (Modul E);

b)
Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung (Modul G);
c)
Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H), soweit es Feuerwerkskörper der Kategorie F4 betrifft.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.