ANHANG III RL 2013/29/EU

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) (1)

1.
Registrierungsnummer gemäß Artikel 9:
2.
Produkt-, Chargen- oder Seriennummer:
3.
Name und Anschrift des Herstellers:
4.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
5.
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Produkts zwecks Rückverfolgbarkeit):
6.
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
7.
Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
8.
Die benannte Stelle … (Name, Kennummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt: …
9.
Zusatzangaben

    Unterzeichnet für und im Namen von:

    (Ort und Datum der Ausstellung):

    (Name, Funktion) (Unterschrift):

Fußnote(n):

(1)

Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.

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