ANHANG III RL 2013/29/EU
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) (1)
- 1.
- Registrierungsnummer gemäß Artikel 9:
- 2.
- Produkt-, Chargen- oder Seriennummer:
- 3.
- Name und Anschrift des Herstellers:
- 4.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
- 5.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Produkts zwecks Rückverfolgbarkeit):
- 6.
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
- 7.
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
- 8.
- Die benannte Stelle … (Name, Kennummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt: …
- 9.
-
Zusatzangaben
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
Fußnote(n):
- (1)
Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.
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