Artikel 35 RL 2013/30/EU

Der Kommission übertragene Befugnisse

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 36 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Anhänge I, II, VI und VII durch Aufnahme zusätzlicher Informationen, die angesichts des technischen Fortschritts erforderlich werden können, anzupassen. Derartige Anpassungen haben keine wesentlichen Änderungen der in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen zur Folge.

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