Artikel 21 BilanzRL (RL 2013/34/EU)
Anwendungsbereich für die konsolidierten Abschlüsse und Berichte
Ein Mutterunternehmen und alle seine Tochterunternehmen sind zu konsolidierende Unternehmen im Sinne dieses Kapitels, wenn das Mutterunternehmen ein Unternehmen ist, auf das die Koordinierungsmaßnahmen dieser Richtlinie kraft Artikel 1 Absatz 1 Anwendung finden.
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