Artikel 52 BilanzRL (RL 2013/34/EU)

Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG

Die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG werden aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.