Artikel 17 EMF (RL 2013/35/EU)
Aufhebung
(1) Die Richtlinie 2004/40/EG wird mit Wirkung vom 29. Juni 2013 aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf diese Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.
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