Artikel 1 RL 2013/40/EU

Gegenstand

Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen bei Angriffen auf Informationssysteme festgelegt. Diese Richtlinie soll überdies die Verhinderung derartiger Straftaten erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und anderen zuständigen Behörden verbessern.

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