Artikel 3 RL 2013/40/EU

Rechtswidriger Zugang zu Informationssystemen

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der vorsätzliche unbefugte Zugang zu einem Informationssystem als Ganzem oder zu einem Teil davon, wenn dieser Zugang durch eine Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen erfolgt, zumindest dann unter Strafe gestellt wird, wenn kein leichter Fall vorliegt.

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