Artikel 5 RL 2013/50/EU
Überprüfung
Bis zum 27. November 2018 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Anwendung der Richtlinie, einschließlich über ihre Auswirkungen auf kleine und mittlere Emittenten und die Anwendung von Sanktionen — insbesondere, ob diese wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind —, und überprüft das Funktionieren der Methode, die zur Berechnung der Anzahl der Stimmrechte in Bezug auf die in Artikel 13 Absatz 1a Unterabsatz 1 der Richtlinie 2004/109/EG genannten Finanzinstrumente gewählt wurde, und beurteilt die Wirksamkeit dieser Methode.
Der Bericht wird gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt.
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