Artikel 17 RL 2013/53/EU
Produkte, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist
(1) Für folgende Produkte ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden:
- a)
- Wasserfahrzeuge;
- b)
- Bauteile;
- c)
- Antriebsmotoren.
(2) Die Mitgliedstaaten gehen bei in Absatz 1 genannten Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen, davon aus, dass sie dieser Richtlinie entsprechen.
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