ANHANG II RL 2013/53/EU

BAUTEILE FÜR WASSERFAHRZEUGE

1.
Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbordmotoren, Ottomotoren mit Z-Antrieb und Räume für Ottokraftstoffbehälter;
2.
Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren;
3.
Steuerräder, Lenkvorrichtung und Verkabelung;
4.
Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen;
5.
vorgefertigte Luken und Seitenfenster.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.