ANHANG VII RL 2013/53/EU
PRÜFUNG DER PRODUKTION AUF ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN ABGAS- UND LÄRMVORSCHRIFTEN
- 1.
- Zur Feststellung der Konformität einer Motorenfamilie ist aus der Serie eine Stichprobe zu entnehmen. Der Hersteller legt den Umfang „n” der Stichprobe im Einvernehmen mit der notifizierten Stelle fest.
- 2.
-
Für jedes der Regelung unterliegende Element der Abgasemissionen und der Geräuschemissionen wird das arithmetische Mittel X der aus der Stichprobe gewonnenen Ergebnisse berechnet. Die Serienproduktion gilt als vorschriftsmäßig ( „Prüfung bestanden” ), wenn folgende Bedingung erfüllt ist:
X k. S L S ist die Standardabweichung mit:
S 2 x X 2 n 1 - X=
- arithmetisches Mittel der aus der Stichprobe gewonnenen Ergebnisse
- x=
- aus der Stichprobe gewonnene Einzelergebnisse
- L=
- entsprechender Grenzwert
- n=
- Anzahl der Motoren in der Stichprobe
- k=
- statistischer, von n abhängiger Faktor (vgl. nachstehende Tabelle)
Wenn n ≥ 20, dann
.k 0,860 n n 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 k 0,973 0,613 0,489 0,421 0,376 0,342 0,317 0,296 0,279 0,265 0,253 0,242 0,233 0,224 0,216 0,210 0,203 0,198
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