ANHANG XVII RL 2013/59/Euratom
Als Anhaltspunkt dienende Liste bestehender Expositionssituationen nach Artikel 100
- a)
-
Exposition aufgrund einer Kontamination von Gebieten durch radioaktive Rückstände aus
- i)
- vergangenen Tätigkeiten, die nie der regulatorischen Kontrolle unterlagen oder nicht gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen reguliert wurden;
- ii)
- einem Notfall, nachdem die Notfall-Expositionssituation gemäß dem Notfallmanagementsystem für beendet erklärt wurde;
- iii)
- vergangenen Tätigkeiten, für die das Unternehmen rechtlich nicht mehr verantwortlich ist;
- b)
-
Exposition durch natürliche Strahlungsquellen, darunter:
- i)
- Radon- und Thoron-Exposition in Innenräumen an Arbeitsplätzen, in Wohnräumen und sonstigen Gebäude);
- ii)
- externe Exposition in Innenräumen durch Baustoffe;
- c)
-
Exposition durch Waren, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Tierfuttermitteln und Trinkwasser, die Folgendes enthalten:
- i)
- Radionuklide aus kontaminierten Bereichen gemäß Buchstabe a oder
- ii)
- natürlich vorkommende Radionuklide.
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