ANHANG RL 2014/14/EU

In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer eingefügt:

1g. Für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20000 Stunden oder mehr: 3,5 mg Läuft am 31. Dezember 2017 ab.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.