ANHANG RL 2014/14/EU
In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer eingefügt:
1g. | Für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20000 Stunden oder mehr: 3,5 mg | Läuft am 31. Dezember 2017 ab. |
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