ANHANG I RL 2014/20/EU
Anforderungen an Basis-Kartoffelpflanzgut
- 1.
-
Für Basispflanzgut „EU-Klasse S” gelten folgende Anforderungen:
- a)
-
Anforderungen an Pflanzkartoffeln:
- i)
- der Anteil an nicht sortenechten Pflanzen und der Anteil an Pflanzen fremder Sorten betragen zusammengerechnet höchstens 0,1 %;
- ii)
- der Anteil an Pflanzen, die von Schwarzbeinigkeit befallen sind, beträgt höchstens 0,1 %;
- iii)
- bei der direkten Nachkommenschaft beträgt der Anteil an Pflanzen mit Anzeichen von Virosen höchstens 1,0 %;
- iv)
- der Anteil an Pflanzen mit Mosaiksymptomen und der Anteil an Pflanzen mit durch das Blattrollvirus verursachten Symptomen betragen zusammengerechnet höchstens 0,2 %;
- v)
- die Zahl der Generationen, auch Vorstufenpflanzgut auf dem Feld und Basis-Generationen, wird auf fünf begrenzt;
- vi)
- ist die Generation nicht auf dem amtlichen Etikett angegeben, werden die Kartoffeln der fünften Generation zugerechnet.
- b)
-
Toleranzen bei Partien für die folgenden Unreinheiten, Mängel und Krankheiten:
- i)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die von Kartoffelfäule, ausgenommen Bakterienringfäule und Schleimkrankheit, befallen sind, beträgt höchstens 0,5 % der Masse; davon nicht mehr als 0,2 % der Masse mit Nassfäule;
- ii)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über 10 % der Knollenoberfläche von der Wurzeltöterkrankheit befallen sind, beträgt höchstens 5,0 % der Masse;
- iii)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über einem Drittel der Knollenoberfläche von gewöhnlichem Schorf befallen sind, beträgt höchstens 5,0 % der Masse;
- iv)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über 10 % der Knollenoberfläche von Pulverschorf befallen sind, beträgt höchstens 3,0 % der Masse;
- v)
- der Anteil an Knollen, die aufgrund übermäßiger Trocknung oder aufgrund der Austrocknung durch Silberschorf gewelkt sind, beträgt höchstens 1,0 % der Masse;
- vi)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln mit äußeren Mängeln, auch missgestaltete oder beschädigte Knollen, beträgt höchstens 3,0 % der Masse;
- vii)
- der Anteil an Erde und Fremdstoffen beträgt höchstens 1,0 % der Masse;
- viii)
- der Gesamtanteil an Pflanzkartoffeln mit Toleranzen gemäß den Ziffern i bis vi beträgt höchstens 6,0 % der Masse.
- 2.
-
Für Basispflanzgut „EU-Klasse SE” gelten folgende Anforderungen:
- a)
-
Anforderungen an Pflanzkartoffeln:
- i)
- der Anteil an nicht sortenechten Pflanzen und der Anteil an Pflanzen fremder Sorten betragen zusammengerechnet höchstens 0,1 %;
- ii)
- der Anteil an Pflanzen, die von Schwarzbeinigkeit befallen sind, beträgt höchstens 0,5 %;
- iii)
- bei der direkten Nachkommenschaft beträgt der Anteil an Pflanzen mit Anzeichen von Virosen höchstens 2,0 %;
- iv)
- der Anteil an Pflanzen mit Mosaiksymptomen oder durch das Blattrollvirus verursachten Symptomen beträgt höchstens 0,5 %;
- v)
- die Zahl der Generationen, auch Vorstufenpflanzgut auf dem Feld und Basis-Generationen, wird auf sechs begrenzt;
- vi)
- ist die Generation nicht auf dem amtlichen Etikett angegeben, werden die Kartoffeln der sechsten Generation zugerechnet.
- b)
-
Toleranzen bei Partien für die folgenden Unreinheiten, Mängel und Krankheiten:
- i)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die von Kartoffelfäule, ausgenommen Bakterienringfäule und Schleimkrankheit, befallen sind, beträgt höchstens 0,5 % der Masse; davon nicht mehr als 0,2 % der Masse mit Nassfäule;
- ii)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über 10 % der Knollenoberfläche von der Wurzeltöterkrankheit befallen sind, beträgt höchstens 5,0 % der Masse;
- iii)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über einem Drittel der Knollenoberfläche von gewöhnlichem Schorf befallen sind, beträgt höchstens 5,0 % der Masse;
- iv)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über 10 % der Knollenoberfläche von Pulverschorf befallen sind, beträgt höchstens 3,0 % der Masse;
- v)
- der Anteil an Knollen, die aufgrund übermäßiger Trocknung oder aufgrund der Austrocknung durch Silberschorf gewelkt sind, beträgt höchstens 1,0 % der Masse;
- vi)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln mit äußeren Mängeln, auch missgestaltete oder beschädigte Knollen, beträgt höchstens 3,0 % der Masse;
- vii)
- der Anteil an Erde und Fremdstoffen beträgt höchstens 1,0 % der Masse;
- viii)
- der Gesamtanteil an Pflanzkartoffeln mit Toleranzen gemäß den Ziffern i bis vi beträgt höchstens 6,0 % der Masse.
- 3.
-
Für Basispflanzgut „EU-Klasse E” gelten folgende Anforderungen:
- a)
-
Anforderungen an Pflanzkartoffeln:
- i)
- der Anteil an nicht sortenechten Pflanzen und der Anteil an Pflanzen fremder Sorten betragen zusammengerechnet höchstens 0,1 %;
- ii)
- der Anteil an Pflanzen, die von Schwarzbeinigkeit befallen sind, beträgt höchstens 1,0 %;
- iii)
- bei der direkten Nachkommenschaft beträgt der Anteil an Pflanzen mit Anzeichen von Virosen höchstens 4,0 %;
- iv)
- der Anteil an Pflanzen mit Mosaiksymptomen oder durch das Blattrollvirus verursachten Symptomen beträgt höchstens 0,8 %;
- v)
- die Zahl der Generationen, auch Vorstufenpflanzgut auf dem Feld und Basis-Generationen, wird auf sieben begrenzt;
- vi)
- ist die Generation nicht auf dem amtlichen Etikett angegeben, werden die Kartoffeln der siebten Generation zugerechnet.
- b)
-
Toleranzen bei Partien für die folgenden Unreinheiten, Mängel und Krankheiten:
- i)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die von Kartoffelfäule, ausgenommen Bakterienringfäule und Schleimkrankheit, befallen sind, beträgt höchstens 0,5 % der Masse; davon nicht mehr als 0,2 % der Masse mit Nassfäule;
- ii)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über 10 % der Knollenoberfläche von der Wurzeltöterkrankheit befallen sind, beträgt höchstens 5,0 % der Masse;
- iii)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über einem Drittel der Knollenoberfläche von gewöhnlichem Schorf befallen sind, beträgt höchstens 5,0 % der Masse;
- iv)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über 10 % der Knollenoberfläche von Pulverschorf befallen sind, beträgt höchstens 3,0 % der Masse;
- v)
- der Anteil an Knollen, die aufgrund übermäßiger Trocknung oder aufgrund der Austrocknung durch Silberschorf gewelkt sind, beträgt höchstens 1,0 % der Masse;
- vi)
- der Anteil an Pflanzkartoffeln mit äußeren Mängeln, auch missgestaltete oder beschädigte Knollen, beträgt höchstens 3,0 % der Masse;
- vii)
- der Anteil an Erde und Fremdstoffen beträgt höchstens 1,0 % der Masse;
- viii)
- der Gesamtanteil an Pflanzkartoffeln mit Toleranzen gemäß den Ziffern i bis vi beträgt höchstens 6,0 % der Masse.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.